AwSV

AwSV - Was ist das?

Grundsatz der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) ist das Dichtigkeitsgebot, womit verhindert werden soll, dass wassergefährdende Stoffe aus Anlagen austreten können. 

 

Hierfür werden entsprechende technische Anforderungen an die Dichtheit von Flächen für verbindlich erklärt. Weitere Forderungen betreffen die Standsicherheit, Widerstandsfähigkeit gegen Beeinträchtigungen aller Art, Maßnahmen der Leckageerkennung sowie die Schaffung von Auffangvolumen.

 

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind z.B.:

  • Tankstellen
  • Heizölverbraucheranlagen
  • Abfüllanlagen
  • Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen
  • Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
  • aber auch Anlagen im landwirtschaftlichen Bereich wie z.B. JGS-Anlagen, Biogasanlagen gehören dazu

 

Hierbei komme ich zum Einsatz:

  • Anlagenprüfung von Eigenbetriebstankstellen (Abfüllplatz, Lagerbehälter, Abscheideanlagen)

  • Anlagenprüfung von Heizölverbraucheranlagen (oberirdische und unterirdische Heizöltanks)

  • Anlagenprüfung von Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen 

  • Anlagenprüfung von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen 

  • Beratungstätigkeit in der Planung, Errichtung AwSV-Anlagen

  • Schulung von Betrieblich Verantwortlichen in Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (auch als Inhouse-Schulung)