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Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen (ÖLA)

Generalinspektion Ölabscheider / Leichtflüssigkeitsabscheider gem. DIN 1999-100, bzw. DIN EN 858-1, -2

Vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist eine Abscheideanlage in Form einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen gemäß DIN 1999-100, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Diese Überprüfung muss durch einen betreiberunabhängigen Fachbetrieb mit Nachweis der Fachkunde erfolgen.

 

Was geschieht bei einer Generalinspektion?
  • Entleerung und Reinigung durch einen Entsorgungsfachbetrieb

  • Visuelle Begutachtung und Funktionsprüfung der Abscheideanlage

  • Überprüfung der Tarierung des Schwimmers

  • Befüllen der Anlage mit Wasser und Prüfung der Dichtigkeit

  • Kontrolle des Betriebstagebuchs und der Genehmigungen

  • Erfassen der Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten

  • Dokumentation des gesamten technischen Zustands

  • Überprüfung der Dimensionierung, Fließ- und Anlagenschema

  • die Überprüfung  der Überhöhung bzw. der Warnanlagen

  • Erstellen des Prüfberichts

 

Dichtheitsprüfung

 

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