Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen (ÖLA)

Generalinspektion Ölabscheider / Leichtflüssigkeitsabscheider gem. DIN 1999-100, bzw. DIN EN 858-1, -2

Vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist eine Abscheideanlage in Form einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen gemäß DIN 1999-100, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Diese Überprüfung muss durch einen betreiberunabhängigen Fachbetrieb mit Nachweis der Fachkunde erfolgen.

 

Was geschieht bei einer Generalinspektion?
  • Entleerung und Reinigung der Leichtflüssigkeitsabscheideanlage mit den Zulaufleitungen durch einen Entsorgungsfachbetrieb

  • Visuelle Begutachtung und Funktionsprüfung der Abscheideanlage

  • Überprüfung der Tarierung des Schwimmers

  • Befüllen der Anlage mit Wasser und Prüfung der Dichtigkeit der gesamten Anlage

  • Kontrolle des Betriebstagebuchs ( mit Eigenkontrollen und halbjährlichen Wartungen) und der Genehmigungen

  • Erfassen der Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten

  • Dokumentation des gesamten technischen Zustands

  • Überprüfung der Dimensionierung, Fließ- und Anlagenschema

  • die Überprüfung der Überhöhung zur Abwasseranfallstelle bzw. zur Rückstauebene

  • Funktionskontrolle der Warnanlage

  • Erstellen des Prüfberichts

 

Dichtheitsprüfung