Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideanlagen (ÖLA)
Generalinspektion Ölabscheider / Leichtflüssigkeitsabscheider gem. DIN 1999-100, bzw. DIN EN 858-1, -2
Vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist eine Abscheideanlage in Form einer Generalinspektion durch einen Fachkundigen gemäß DIN 1999-100, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen. Diese Überprüfung muss durch einen betreiberunabhängigen Fachbetrieb mit Nachweis der Fachkunde erfolgen.
Was geschieht bei einer Generalinspektion?
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Entleerung und Reinigung der Leichtflüssigkeitsabscheideanlage mit den Zulaufleitungen durch einen Entsorgungsfachbetrieb
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Visuelle Begutachtung und Funktionsprüfung der Abscheideanlage
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Überprüfung der Tarierung des Schwimmers
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Befüllen der Anlage mit Wasser und Prüfung der Dichtigkeit der gesamten Anlage
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Kontrolle des Betriebstagebuchs ( mit Eigenkontrollen und halbjährlichen Wartungen) und der Genehmigungen
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Erfassen der Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten
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Dokumentation des gesamten technischen Zustands
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Überprüfung der Dimensionierung, Fließ- und Anlagenschema
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die Überprüfung der Überhöhung zur Abwasseranfallstelle bzw. zur Rückstauebene
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Funktionskontrolle der Warnanlage
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Erstellen des Prüfberichts
Dichtheitsprüfung